Die Sozialbestattung

Bei einer Sozialbestattung werden die Kosten einer einfachen Bestattung durch das Sozialamt übernommen.

In Hamburg z.B haben Sie als Angehörige freie Wahl ob es eine Erd-, Feuer-, oder Seebestattung sein soll.

Die Übernahme der Bestattungskosten durch die Sozialämter ist eine Hilfe in einer besonderen Lebenslage. Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, wenn dem hierzu Verpflichteten finanziell nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen. Erforderlich sind Bestattungskosten, die sich aus den ortsüblichen Aufwendungen für eine einfache, aber würdige Bestattung ergeben.


Auch wenn die gesetzliche Grundlage für Sozialbestattungen bundesweit einheitlich ist, setzen die Ämter in den jeweiligen Bundesländern unterschiedliche Maßstäbe bei der Beurteilung der Erforderlichkeit von Leistungen an.


Wichtig: Sie müssen das Bestattungsinstitut grundsätzlich vor Auftragsvergabe darüber informieren, das ein Antrag auf Kostenübernahme beim Sozialamt gestellt werden soll.

Gerne stehen wir natürlich auch hierbei beratend an Ihrer Seite.


Lassen Sie keine Fragen offen. Sprechen Sie uns gerne an.

Einige Preisbeispiele finden Sie bereits im Bereich Preise.
Natürlich erstellen wir jederzeit auch gerne ein individuelles Angebot.